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LGPLöhne und Gehälter professionell

SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 24.03.2022 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Der für eine Tätigkeit als International Civilian Consultant bei der ISAF in Afghanistan gezahlte Arbeitslohn unterliegt der Einkommensteuer. Aus völkerrechtlichen Vereinbarungen ergibt sich kein Anspruch auf eine Steuerbefreiung (BFH, Urteil vom 10.03.2022, Az. I R 43/19, Abruf-Nr. 228014).

  • Zivile Tätigkeit für die ISAF: BFH entscheidet auf steuerpflichtigen Arbeitslohn
Kanzleiinhaber übernimmt Beiträge zur Berufshaftpflicht seiner Angestellten: Was ist Arbeitslohn?

Übernimmt ein Rechtsanwalt die Versicherungsbeiträge seiner angestellten Rechtsanwälte, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haften, liegt Arbeitslohn regelmäßig nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestversicherungssumme entfällt und den die Rechtsanwälte zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO benötigen (BFH, Urteil vom 15.12.2021, Az. VI R 32/19, Abruf-Nr. 227969).

BFH: Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen

Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicherungen abgeschlossen, ist die Frage, ob diese auf verschiedenen Versorgungszusagen beruhen, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Das Fehlen oder Vorliegen eines zusätzlichen biometrischen Risikos kann dabei lediglich als ein Indiz herangezogen werden. Es ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Neuzusage (BFH, Urteil vom 01.09.2021, Az. VI R 21/19, Abruf-Nr. 226908).

BMF mit neuem Schreiben vom 15.03.2022 zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Die seit 01.01.2020 geltende gesetzliche Neuregelung zur Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn hatte bei Arbeitgebern – insbesondere bei der Ausgabe von Gutscheinen – zu Unsicherheiten geführt. Deshalb hatte die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 13.04.2021 zur Thematik schon umfangreich Stellung bezogen. Doch das genügte nicht. Deshalb hat sie nun nachgebessert (BMF, Schreiben vom 15.03.2022, Az. IV C 5 – S 2334/19/10007 :007, Abruf-Nr. 228328). Die Details dazu lesen Sie in der Mai-Ausgabe von LGP.

Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag: BFH muss Besteuerungsregeln klären

Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 AltTZG ist, dass die persönlichen Voraussetzungen nach § 2 AltTZG erfüllt sind, der Arbeitnehmer sich also noch nicht im Ruhestand befindet. Die Voraussetzungen des § 2 ATZG müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den die Einnahmen geleistet werden. So sieht es das FG Köln (Urteil vom 22.11.2021, Az. 6 K 1902/19, Abruf-Nr. 227918). Ob sich der BFH anschließt, entscheidet sich im Revisionsverfahren mit dem Az. VI R 4/22.

FG Niedersachsen: Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer steuerpflichtiger Arbeitslohn

Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 S. 2 EStG) abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und damit einen reibungslosen Betriebsablauf begünstigen, so erfolgt die Übernahme der Parkkosten dennoch nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers, sondern immer auch im Interesse der Arbeitnehmer, die diese Kosten anderenfalls zu tragen hätten (FG Niedersachsen, Urteil vom 27.10.2021, Az. 14 K 239/18, Abruf-Nr. 228010). Mehr zum Thema „Parkplatzgestellung und Erstattung von Parkgebühren“ in Kürze in LGP.

Ausgabe: 04/2022, S. 93 · ID: 48028933

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