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LohnabrechnungErhöhungsbetrag für Alleinerziehende ab zweitem Kind auf Antrag
04.04.2022 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Ohne Antrag wirkt sich Erhöhungsbetrag erst später aus
| Für Alleinerziehende beträgt der Entlastungsgrundbetrag 4.008 Euro im Kalenderjahr. Seit 2022 wird er beim Lohnsteuerabzug automatisch im Rahmen der Steuerklasse II berücksichtigt. |
Das FinMin Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinformation Nr. 2022/3 vom 06.01.2022) hat nun darauf hingewiesen, dass der ab dem zweiten Kind zu gewährende Erhöhungsbetrag von 240 Euro nur auf Antrag des Steuerpflichtigen in ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) als Freibetrag berücksichtigt werden kann. Wird kein Antrag gestellt, wirkt sich der Erhöhungsbetrag (erst) über die Steuererklärung aus.
Ausgabe: 04/2022, S. 77 · ID: 48118119
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