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LGPLöhne und Gehälter professionell

BetriebsprüfungKeine Unterlagen bei BP vorgelegt: Zwangsgeld droht

04.04.2022 1 Min. Lesedauer

| Legt ein Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden; dies gilt unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg gegen den Inhaber einer Spedition LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2021, Az. L 5 BA 2751/20, Abruf-Nr. 228011). |

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Ausgabe: 04/2022, S. 78 · ID: 48094464

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