LGPLöhne und Gehälter professionell
lgp
Aktuell geöffnet
Ende der Ausgabe
BetriebsprüfungKeine Unterlagen bei BP vorgelegt: Zwangsgeld droht
04.04.2022 1 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Arbeitgeber bei Betriebsprüfungzur Mitwirkung verpflichtet
| Legt ein Arbeitgeber zur Betriebsprüfung keine Unterlagen vor, kann gegen ihn ein Zwangsgeld festgesetzt werden; dies gilt unabhängig davon, ob sich nach Abschluss der laufenden oder einer vorausgehenden Betriebsprüfung tatsächlich eine Beitragsnachforderung ergibt. Dies entschied das LSG Baden-Württemberg gegen den Inhaber einer Spedition LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.10.2021, Az. L 5 BA 2751/20, Abruf-Nr. 228011). |
Ausgabe: 4/2022, S. 78 · ID: 48094464
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit
Hinweis
PDF
Drucken
Zitieren
Mehr zu diesen Themen
Filter
Bereiche
- IWW
Formate
- Alle
Loading...
Loading...
Loading...