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LGPLöhne und Gehälter professionell

Reisekosten„Sammelpunktregelung“ vermeiden und Reisekostenerstattung bei Arbeitnehmern optimieren

Top-Beitrag Abo-Inhalt 04.04.2022 7 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

| Arbeitgeber, die Arbeitnehmer durch hohe Reisekostenerstattungen motivieren wollen, sollten die Sammelpunktregelung des Reisekostenrechts kennen. Liegt nämlich ein Sammelpunkt vor, kann der Arbeitgeber nur die Hälfte der Fahrtkosten erstatten, und muss 15 Prozent pauschale Lohnsteuer zahlen. Es gilt also, Sammelpunkte zu vermeiden. LGP erläutert fünf bewährte Strategien, wie dies einfach geht. |

Ausgabe: 04/2022, S. 85 · ID: 47701913

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