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LGPLöhne und Gehälter professionell

KrankenversicherungAufwandsentschädigung von Stadtverordneten ist beitragsfrei

04.05.2022 1 Min. Lesedauer

| Die Aufwandsentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Zu diesem Schluss ist das LSG Hessen bei einer Rentnerin aus Offenbach gelangt, die ehrenamtlich als Stadtverordnete tätig ist und dafür eine Aufwandsentschädigung von 480 Euro monatlich erhält. |

Die Aufwandsentschädigung ist nach Meinung des LSG Hessen weder Arbeitsentgelt noch Arbeitseinkommen:

Ausgabe: 07/2022, S. 142 · ID: 48226003

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