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LGPLöhne und Gehälter professionell

UnfallversicherungUnfall mit Job-Rad kann Arbeitsunfall sein

18.05.2022 2 Min. Lesedauer

| Job-Rad-Modelle sind in aller Munde und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Mitarbeitern zur privaten Nutzung. Oftmals überträgt der Arbeitgeber auch Pflichten aus dem Leasingvertrag auf den Mitarbeiter. Kommt es bei der Wahrnehmung einer solchen Pflicht zu einem Unfall, handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das hat das LSG Baden-Württemberg klargestellt. |

Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber in seinem Leasing-Vertrag eine besondere, alljährliche Wartung vereinbart. Er verpflichtete die am Job-Rad-Modell teilnehmenden Mitarbeiter ausdrücklich, die Jahreswartung durchzuführen und erinnerte die Mitarbeiter sogar noch per E-Mail daran. Eine Mitarbeiterin verunglückte dabei nach Abholung des gewarteten Rads mit selbigem auf dem Weg von der Werkstatt nach Hause, als an einem parkenden Pkw unvorsichtig die Fahrertür geöffnet wurde. Der Unfall sei als Arbeitsunfall einzustufen, entschied das LSG Baden-Württemberg. Die Nutzung eines Job-Rads sei zwar grundsätzlich privatnützig. Die besondere Jahreswartung stelle aber eine betriebsbezogene Verrichtung dar, sodass der Betriebsbezug die privaten Interessen des Arbeitnehmers überwiege. Der Arbeitgeber habe mit der jährlichen Wartung eine Pflicht gegenüber dem Leasinggeber übernommen und auf die Mitarbeiterin übertragen. Auch wenn die Wartung außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfand, ergebe sich allein aus der Erinnerungs-E-Mail des Arbeitgebers ein betrieblicher Bezug. Deshalb befand sich die Mitarbeiterin, als der Unfall geschah, auf dem versicherten direkten Heimweg von der Arbeit nach Hause (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.10.2021, Az. L 1 U 779/21, Abruf-Nr. 227027).

Ausgabe: 07/2022, S. 143 · ID: 48319060

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