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KurzarbeitergeldErleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

19.12.2022 1 Min. Lesedauer

| Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld geht in die nächste Runde. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung via Verordnung um weitere sechs Monate bis Ende Juni 2023 verlängert. |

Die Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld regelt im Einzelnen:

  • Die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bleiben bis zum 30.06.2023 herabgesetzt:
    • Kurzarbeitergeld kann nach wie vor bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
    • Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
  • Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Dies gilt ebenfalls befristet bis zum 30.06.2023.
Weiterführender Hinweis
  • Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld, Kurzarbeitergeldzugangsverordnung – KugZuV, Referentenentwurf → Abruf-Nr. 232895

Ausgabe: 01/2023, S. 1 · ID: 48960987

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