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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 20.12.2022 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über weitere wichtige lohnsteuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF- Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

Sonderausgaben: Beiträge in ausländische Sozialversicherung aufteilen

Das BMF hat die Aufteilungsmaßstäbe für die einheitlichen Sozialversicherungsbeiträge, die Arbeitnehmer in eine ausländische Sozialversicherung leisten, für 2023 angepasst (BMF, Schreiben vom 22.11.2022, Az. IV C 3 – S 2221/20/10002 :004, Abruf-Nr. 232477).

Steuerklassenwahl von Ehegatten und Lebenspartnern für 2023: Neues BMF-Merkblatt

Das BMF hat das Merkblatt zur Steuerklassenwahl von Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind, aktualisiert. Arbeitgeber sollten ihre Arbeitnehmer darauf hinweisen, dass die Steuerklassen auch die Höhe von Lohnersatzleistungen und Elterngeld beeinflussen können (BMF, Merkblatt vom 09.12.2022, Abruf-Nr. 232815).

FG Bremen: Übertragung von KG-Anteilen an in Unternehmen tätiges Familienmitglied ist Schenkung

Werden innerhalb einer Unternehmensgruppe Kommanditanteile auf leibliche Abkömmlinge übertragen, die in verantwortlicher Leitungsfunktion als Geschäftsführer oder Prokurist in einer oder mehreren der bedeutenden operativen Tochtergesellschaften dauerhaft tätig bzw. tätig gewesen sind, führen die Übertragungen nicht zu Arbeitslohn, sondern zu Schenkungen (FG Bremen, Urteil vom 27.01.2021, Az. 1 K 152/21 (5), Abruf-Nr. 228998).

FG Rheinland-Pfalz: Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei

Die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, unterliegen nicht der inländischen Besteuerung, so jedenfalls das FG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 27.09.2022, Az. 3 K 1372/20, Abruf-Nr. 232419). Die Revision ist beim BFH unter dem Az. I R 47/22 anhängig.

DBA-Schweiz 1971/2010: BFH zur Grenzgängerregelung bei sog. geringfügigen Arbeitsverhältnissen

Der Grenzgängerbegriff des Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 setzt keine Mindestanzahl an Grenzüberquerungen pro Woche oder Monat voraus. Die anders lautende Regelung des § 7 KonsVerCHEV verstößt gegen den Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes (BFH, Urteil vom 28.06.2022, Az. I R 24/21, Abruf-Nr. 232430).

DBA-Schweiz 1971/2010: BFH äußert sich zu 24-Stunden-Diensten bei Grenzgänger

Der Grenzgängerbegriff ist in Art. 15a Abs. 2 DBA-Schweiz 1971/2010 unabhängig von örtlichen Voraussetzungen oder Grenzzonen definiert. Ob eine Rückkehr an den Wohnort aufgrund der großen Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort zumutbar ist, betrifft die Frage, ob eine (schädliche) Nichtrückkehr aufgrund der Arbeitsausübung vorliegt. Wenn sich bei Krankenhauspersonal regulärer Dienst und Rufbereitschaft lückenlos jeweils abwechseln, liegt ein mehrtägiger ununterbrochener Arbeitseinsatz vor, der als Einheit zu behandeln ist. Ob ein sog. Nichtrückkehrtag vorliegt, richtet sich unter diesen Umständen allein nach der Rückkehr oder Nichtrückkehr am Ende des mehrtägigen Arbeitseinsatzes (BFH, Urteil vom 01.06.2022, Az. I R 32/19, Abruf-Nr. 232431, Bestätigung des Urteils vom 13.11.2013, Az. I R 23/12, Abruf-Nr. 141255).

FG Düsseldorf: Einkommensteuerrechtliche Behandlung von niederländischem Arbeitslohn

Der nach Anwendung der sog. 30-Prozent-Regelung von der niederländischen Besteuerung freigestellte Teil des Arbeitslohns ist nicht von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen, da es sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug handelt (FG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2022, Az. 13 K 2867/20 E, Abruf-Nr. 232732).

Neues Lehrvideo im Dezember: Thema „Arbeitgeberzuschuss für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitstätte“
Im Rahmen der multimedialen Wissensvermittlung macht Sie LGP regelmäßig mit spannenden Steuerthemen vertraut – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Im Dezember ist das Lehrvideos Nr. 38 „Arbeitgeberzuschuss für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitstätte“ live gegangen. Sie finden alle Videos auf lgp.iww.de → Reiter „Lehrvideos“.
Einkommensteuer: Belastung durch kalte Progression beläuft sich 2022 auf 659 Euro

Im Jahr 2022 waren 35,5 Mio. Steuerzahler mit durchschnittlich 659 Euro von der kalten Progression betroffen. Das hat die Bundesregierung in ihrem Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs für die Jahre 2022 und 2023 (Fünfter Steuerprogressionsbericht 20/4444, Abruf-Nr. 232244) mitgeteilt. 2023 soll die Belastung auf rd. 606 Euro sinken. Das ergibt sich aus dem Inflationsausgleichsgesetz und den darin verankerten Regelungen zur Verschiebung der Tarifeckwerte des Steuertarifs für die Jahre 2023 und 2024.

Ausgabe: 01/2023, S. 21 · ID: 48761806

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