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KrankenversicherungVorauszahlung zur KV/PV einer freiwillig versicherten Person?
01.12.2022 1 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
Nur Selbstzahler können vom Steuerspar-
modell profitieren
| Ein Leser fragt: „Im Lehrvideo 33 wird die steuerliche Gestaltung durch die Beitragsvorauszahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen vorgestellt. Was ist mit freiwillig gesetzlich versicherten Unternehmern und Arbeitnehmern? Können auch diese profitieren?“ |
Antwort | Von dem Steuersparmodell können freiwillig gesetzlich versicherte Personen profitieren. Voraussetzung ist allerdings, dass die freiwillig gesetzlich versicherte Person die Beiträge an den Versicherer überweist. Nur dann kann eine freiwillige Vorauszahlung geleistet werden.
Ausgabe: 01/2023, S. 1 · ID: 48780541
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