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LGPLöhne und Gehälter professionell

SozialversicherungsprüfungKein Summenbescheid trotz verletzter Aufzeichnungspflichten

23.01.2023 1 Min. Lesedauer

| Nicht selten verletzen Betriebe ihre Aufzeichnungspflichten nach § 28f SGB IV. Verstöße können dazu führen, dass Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung bei ihren turnusgemäßen Kontrollen – alle vier Jahre – Summenbeitragsbescheide erlassen. Doch nicht immer ist das zulässig. Das zeigt ein Fall, den das LSG Baden-Württemberg entschieden hat. |

Ein Summenbeitragsbescheid setzt voraus,

Ausgabe: 01/2023, S. 39 · ID: 49008748

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