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LGPLöhne und Gehälter professionell

betriebliche AltersversorgungLohnsteuerrichtlinien 2023 bringen Änderungen bei Vervielfältigungsregelung nach § 40b EStG

Abo-Inhalt 23.01.2023 4 Min. Lesedauer Von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

| Die Vervielfältigungsregelung ist eine beliebte Möglichkeit für betriebliche Altersversorgung (bAV) bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Durch die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2023 haben sich Änderungen zum 01.01.2023 ergeben. LGP macht Sie damit vertraut. |

Ausgabe: 01/2023, S. 45 · ID: 49025270

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