KrankenversicherungKinderkrankengeldbezug und Unterschreiten der JAEG
| Ein LGP-Leser fragt: Wie ist es zu beurteilen, wenn ein freiwillig gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer aufgrund des Bezugs von Kinderkrankengeld unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 rutscht? Tritt dann wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein? |
Antwort | Nein. Reduziert sich das Arbeitsentgelt durch das Kinderkrankengeld und unterschreitet der Arbeitnehmer dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023, bleibt der Versicherungsstatus bestehen. Es liegt weiter ein krankenversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis vor. Der Versicherungsschutz wird nach wie vor im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung sichergestellt (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019, Abschnitt 5.3, Seite 18 und 19, Abruf-Nr. 234202).
Ausgabe: 06/2023, S. 118 · ID: 49205540
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