Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

TeilzeitSo können Arbeitgeber „Arbeit auf Abruf“ rechtssicher organisieren und gestalten

Abo-Inhalt 16.03.2023 6 Min. Lesedauer Von Rechtsanwältin Dr. Viktoria Winstel, Osborne Clarke, Köln

| Die „Arbeit auf Abruf“ ist bei vielen Teilzeitbeschäftigungen an der Tagesordnung. Sie führt in der Praxis immer wieder zum Streit, gerade was die Arbeitszeit und die Vergütung angeht. Aktueller Beleg dafür ist ein Urteil des LAG Hamm. LGP stellt das Urteil vor und erläutert, wie Arbeitgeber „Arbeit auf Abruf“ in der Praxis rechtssicher handhaben. |

Ausgabe: 07/2023, S. 154 · ID: 49222834

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2023

Bildrechte