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SteuertickerWichtiges zur Lohnsteuer auf den Punkt gebracht

Abo-Inhalt 03.07.2023 3 Min. Lesedauer

| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen einen Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben. |

Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben

BMF: Geänderte Programmablaufpläne für Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023

Das BMF hat neue Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab 01.07.2023 veröffentlicht. Sie berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 01.07.2023 (BMF, Schreiben vom 19.06.2023, Az. IV C 5 – S 2361/19/10008 : 009, Abruf-Nr. 235912).

Rentenanpassung Ost-West: Seit 01.07.2023 einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland

Seit 01.07.2023 erhalten Rentner mehr Geld. Am 16.06.2023 hat der Bundesrat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt (Rentenwertbestimmungsverordnung 2023, Abruf-Nr. 235890). Künftig gilt ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland.

BFH: Entfernungspauschale gilt nicht für Hafen-Leiharbeiter

Ein Tätigwerden in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche und nicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder bei einem vom Arbeitgeber bestimmten Dritten auszuüben hat. Das hat der BFH im Fall eines Hafenarbeiters klargestellt, der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei verschiedenen Hafeneinzelbetrieben (= ortsfesten betrieblichen Einrichtungen) im Hamburger Hafen tätig war und erst am Morgen von seinem Einsatzort erfuhr. Folge: Keine erste Tätigkeitsstätte. Die Kosten für die Hinfahrt und die Rückfahrt gelten als Werbungskosten (BFH, Urteil vom 15.02.2023, Az. VI R 4/21, Abruf-Nr. 235570).

Angestellter Möbelmonteur mit an wechselndem Sammelpunkt abgestelltem Lkw

Wird der betriebliche Lkw eines angestellten Möbelmonteurs täglich an einem Sammelpunkt an wechselnden öffentlichen Parkplätzen an einem bestimmten Ort abgestellt und wird von diesem Ort aus mit dem Lastwagen alle vier Tage zum Zentrallager des Arbeitgebers und sonst täglich zu den Kunden und wieder zurück zum Sammelpunkt gefahren, hat der Möbelmonteur keine „erste Tätigkeitsstätte” i. S. v. § 9 Abs. 4 EStG. Wird der Monteur in einem weiträumigen geografischen Bereich (hier: „Mecklenburg-Vorpommern, gesamte Ostseeküste Schleswig-Holsteins bis nach Hamburg”) tätig, so sind die Voraussetzungen eines „weiträumigen Tätigkeitsgebiets” mangels einer vom Arbeitgeber festgelegten Fläche, innerhalb der der Monteur seine vereinbarte Arbeitsleistung erbringen soll, nicht erfüllt (FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.09.2022, Az. 2 K 104/19, Abruf-Nr. 233059).

BMF: FAQ zur Energiepreispauschale aktualisiert

Das BMF hat mit den obersten Finanzbehörden der Länder die FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) aktualisiert (Stand: 19.05.2023, Abruf-Nr. 235914). Dort wird nunmehr auch die Frage beantwortet, was zu tun ist mit zu Unrecht an den Arbeitnehmer gewährter EPP (mehr dazu im Beitrag unter der Abruf-Nr. 49566666).

BMF: FAQ zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert

Das BMF hat auch die FAQ zur Inflationsausgleichsprämie aktualisiert (Stand 24.05.2023, Abruf-Nr. 235915).

Zwei neue Lehrvideos im Juni für Sie
Im Rahmen der multimedialen Wissensvermittlung macht Sie LGP regelmäßig mit spannenden Steuerthemen vertraut – ohne zusätzliche Kosten für Sie. In Lehrvideo Nr. 47 dreht sich alles um das Gehaltsextra „Dienstwagen“. Lehrvideo Nr. 48 rückt Firmenfitnessverträge in den Fokus. Alle Videos auf lgp.iww.de → Reiter „Lehrvideos“.
Lohnsteuerprüfbericht bzw. -haftungsbescheid und Vorenthaltung von SV-Beiträgen

Wird im Lohnsteuerprüfbericht bzw. -haftungsbescheid der Finanzverwaltung die fehlende Versteuerung von Entgeltbestandteilen festgestellt, indiziert dies das Vorliegen zumindest eines bedingten Vorsatzes bezüglich der Vorenthaltung von SV-Beiträgen (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.2023, Az. L 7 BA 2862/20, Abruf-Nr. 235919).

Europäisches Entsenderecht gilt künftig auch für den Straßenverkehr
Das grenzüberschreitende Entsenderecht für Arbeitnehmer gilt künftig auch im Straßenverkehrssektor. Hintergrund sind u. a. die europäische Entsenderichtlinie und die Straßenverkehrsrichtlinie, die nun in nationales Recht umgesetzt werden.

Ausgabe: 07/2023, S. 144 · ID: 49515378

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