Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
LGPLöhne und Gehälter professionell

EnergiepreispauschaleFAQ zur EPP nennen Details: Was tun mit zu Unrecht an den Arbeitnehmer gewährter EPP?

Abo-Inhalt 21.06.2023 2 Min. Lesedauer

| Das BMF hat die FAQ zur Energiepreispauschale (EPP) mit Stand 19.05.2023 aktualisiert. Neu darin ist, was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber die EPP zu Unrecht ausgezahlt hat und dies erst bemerkt, nachdem die elektronische Lohnsteuerbescheinigung schon an die Finanzverwaltung übermittelt wurde. |

Was tun nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung?

Ausgabe: 07/2023, S. 140 · ID: 49566666

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2023

Bildrechte