Home-Office-PauschaleHome-Office-Pauschale an den Gesellschafter-Geschäftsführer?
| In der Praxis stellt sich die Frage, ob eine GmbH „ihrem“ beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) die Home-Office-Pauschale auszahlen kann – am besten steuer- und beitragsfrei. LGP beantwortet sie. |
Antwort | Zunächst muss bei einem beherrschenden GGf eine vertragliche Grundlage für die Zahlung der Pauschale geschaffen werden. Das bedeutet, dass z. B. der Arbeitsvertrag angepasst werden muss. Andernfalls würden sich bei der Zahlung verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben. Wurde eine vertragliche Grundlage geschaffen, dann handelt es sich bei der dem beherrschenden GGf zufließenden Home-Office-Pauschale um Arbeitslohn. Dieser ist allerdings steuer- und beitragspflichtig und nicht steuer- und beitragsfrei.
Ausgabe: 07/2023, S. 137 · ID: 49552835
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