ElektromobilitätE-Dienstwagen: Auslagenersatz und die Umsatzsteuer
| In Ausgabe 5/2023 hat LGP über die verschiedenen Möglichkeiten informiert, wie Arbeitgeber im Wege des Auslagenersatzes die vom Arbeitnehmer getragenen Stromkosten für Ladevorgänge eines E-Dienstwagens steuer- und beitragsfrei erstatten können. Doch was gilt mit Blick auf die Umsatzsteuer, möchte ein Leser wissen. |
Antwort | Tätigt der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber Ausgaben und werden diese im Wege des Auslagenersatzes steuer- und beitragsfrei erstattet, unterliegt der Erstattungsbetrag beim Arbeitnehmer nicht der Umsatzsteuer. Es mangelt an einem der Besteuerung unterliegenden Tatbestand im Sinne des § 1 UStG. Stammt der für den E-Dienstwagen verwendete Strom jedoch von einer PV-Anlage, die der Arbeitnehmer betreibt, verkauft er den Strom an seinen Arbeitgeber. Es liegt ein Leistungsaustausch vor. Auslagenersatz des Arbeitgebers unterliegt im Unternehmen „PV-Anlage“ des Arbeitnehmers der Umsatzsteuer. Das gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitnehmer die in § 19 UStG geregelte Kleinunternehmerregelung anwendet. Damit findet jedoch keine zusätzliche Umsatzbesteuerung auf Ebene des Arbeitnehmers statt. Hätte er nämlich den erzeugten Strom für den E-Dienstwagen verwendet, ohne dafür vom Arbeitgeber Auslagenersatz zu erhalten, so hätte gemäß § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG eine unentgeltliche Wertabgabe versteuert werden müssen. Da die umsatzsteuerpflichtige Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wertabgabe regelmäßig höher ausfällt als der Auslagenersatz des Arbeitgebers, spart der Arbeitnehmer sogar Umsatzsteuer ein.
Ausgabe: 08/2023, S. 157 · ID: 49605731
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