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LohnabrechnungBMF hat neuen Programmablaufplan für die Berechnung der Lohnsteuer für 2025 veröffentlicht

03.12.2024 2 Min. Lesedauer

| Im Oktober 2024 sind Entwürfe der Programmablaufpläne veröffentlicht worden. Diese enthielten die im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags und der Kinderfreibeträge. Da das Gesetzgebungsverfahren 2024 nicht mehr abgeschlossen wird, ist die Lohnsteuer im Jahr 2025 vorerst mit den Beträgen zu berechnen, die im Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 festgelegt wurden. So bestimmt es das BMF in den am 22.11.2024 bekanntgemachten Programmablaufplänen für die Berechnung der Lohnsteuer für 2025. |

Eingearbeitet in die Programmablaufpläne sind die für 2025 geltenden Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung, der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,5 Prozent, ein bundeseinheitlicher Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung von 3,6 Prozent und die sich aus dem Wachstumschancengesetz ergebenden Änderungen (langsamere Abschmelzung der Freibeträge für Versorgungsbezüge und des Altersentlastungsbetrags und Wegfall der Fünftel-Regelung im Lohnsteuerabzugsverfahren).

ID: 50251714

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