Entgeltfortzahlung
Arbeitsunfähig krank bei Infektion infolge Tätowierung: LAG Schleswig-Holstein verneint Pflicht zur Entgeltfortzahlung
Entzündet sich nach einer Tätowierung die Haut und wird der Arbeitnehmer deshalb krank geschrieben, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm das Entgelt fortzuzahlen. Das hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden.
