Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 26.12.2024 abgeschlossen.
SonderzahlungenInflationsausgleichsprämie für den GGF einer GmbH – steuerfrei?
| Ein LGP-Leser schildert folgenden Fall: Eine GmbH hat 2024 allen Arbeitnehmern eine steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro gezahlt (§ 3 Nr. 11c EStG). Diese Prämie hat auch der bei der GmbH angestellte Geschäftsführer erhalten, der zugleich Alleingesellschafter der GmbH ist. Nun stellt sich die Frage: Ist die Prämie auch für den GGf steuer- und beitragsfrei oder hätte die Prämie als Arbeitslohn versteuert werden müssen? |
Antwort | Alle Arbeitnehmer im steuerlichen Sinne – unabhängig von der Art der ausgeübten Beschäftigung und dem Tätigkeitsumfeld – können noch bis zum 31.12.2024 von der steuer- und beitragsfreien Inflationsausgleichsprämie profitieren. Privilegiert sind also auch Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft, sofern sie den steuerlichen Arbeitnehmerbegriff erfüllen. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist (FAQ des BMF zur Inflationsausgleichsprämie, Stand 01.06.2023, Tz. 2). Wichtig ist aber, dass die Prämie erkennbar im Zusammenhang mit der Inflation gezahlt wird (z. B. durch die Bezeichnung als „Inflationsausgleichsprämie) und eine Aufzeichnung der Prämie im Lohnkonto erfolgt (§ 4 Abs. 2 Nr. 4 LStDV).
ID: 50266322