SozialversicherungspflichtAls Folge des „Herrenberg-Urteils“: Neue Übergangsregelung für Lehrkräfte bis Ende 2026
| Das „Herrenberg-Urteil“ des BSG vom 28.06.2022 hat die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarlehrkräften grundlegend verändert. Bildungseinrichtungen und Lehrkräfte waren dadurch erheblich verunsichert. Denn die bisherige Praxis der Beschäftigung auf Honorarbasis war infrage gestellt worden. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und eine Übergangsregelung getroffen. LGP stellt sie Ihnen vor. |

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AUSGABE: LGP 3/2025, S. 73 · ID: 50322574
