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LohnsteuerpauschalierungAuswärtstätigkeiten: Wann die Lohnsteuer bei Mahlzeiten & Co. pauschaliert werden kann

Top-Beitrag Abo-Inhalt 03.02.2025 10 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise erfolgt der Steuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers. In vielen Varianten ist es aber auch möglich, die Steuer pauschal zu erheben. LGP nimmt die Lohnsteuerpauschalierung daher in einer Beitragsserie in den Fokus. Der dritte Teil beschäftigt sich mit der Pauschalierung bei Auswärtstätigkeiten. Konkret geht es um die Pauschalbesteuerung gestellter Mahlzeiten und um die Zahlung pauschal versteuerter Verpflegungsmehraufwendungen. |

Kantine_bearb.jpg (Bild: Canva)
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AUSGABE: LGP 3/2025, S. 61 · ID: 50290160

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