Aktienoptionen/Mitarbeiterbeteiligung
BAG kippt Verfallsklausel für Aktienoptionen nach Kündigung und ändert so Rechtsprechung
08.04.2025
4 Min. Lesedauer
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| Der „Steuerticker“ bietet Ihnen Monat für Monat einen kompakten Überblick über wichtige steuerliche Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen, BMF-Schreiben, geplante Gesetzesänderungen und vieles mehr. |
Überblick / Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben |
BFH: Tantiemezahlungen an den Minderheitsaktionär als verdeckte Gewinnausschüttungen Eine Vergütungsvereinbarung zwischen einer AG und einem Vorstandsmitglied, das zugleich Minderheitsaktionär der AG ist, genügt nur dann dem Fremdvergleich nicht, wenn die Umstände des Einzelfalls eindeutig darauf schließen lassen, dass sich der Aufsichtsrat bei der Vergütungsvereinbarung einseitig an den Interessen des Vorstandsmitglieds ausgerichtet hat. Davon ist bei einem Aufsichtsrat, der mit Personen besetzt ist, die dem als Minderheitsaktionär beteiligten Vorstandsmitglied nicht nahestehen, nur auf der Grundlage besonderer Umstände auszugehen (BFH, Urteil vom 24.10.2024, Az. I R 36/22, Abruf-Nr. 247046). BFH: Anscheinsbeweis für Privatnutzung eines Pickup und Anwendung der Ein-Prozent-Regelung Stellt das Finanzgericht (FG) nur Tatsachen fest, aus denen weder bei einer Einzelbetrachtung noch in ihrer Zusammenschau die Möglichkeit eines atypischen Geschehensablaufs abgeleitet werden kann, fehlt es an einer tragfähigen Tatsachengrundlage für die Annahme, mit einem zum Betriebsvermögen gehörenden, typischerweise zum privaten Gebrauch geeigneten Kraftfahrzeug seien möglicherweise keine Privatfahrten unternommen worden. Geht das FG unter diesen Umständen von der Erschütterung des Anscheinsbeweises für die Privatnutzung aus, liegt ein Fehler der Rechtsanwendung vor, der dazu führt, dass der BFH an die Würdigung des FG nicht gebunden ist (BFH, Urteil vom 16.01.2025, Az. III R 34/22, Abruf-Nr. 247291). Neu beim BFH: Hat ein Pilot doch keine erste Tätigkeitsstätte am Flughafengebäude (mehr)? Hat sich die vor dem Abflug zu tätigende Arbeit von Piloten so verändert, dass das Flughafengebäude nicht mehr die erste Tätigkeitsstätte eines Piloten ist? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Köln hat in der Vorinstanz eine erste Tätigkeitsstätte nach wie vor bejaht (FG Köln, Urteil vom 04.12.2024, Az. 12 K 1369/21, Abruf-Nr. 247274). Der Pilot hat die Revision eingelegt. Sie wird beim BFH unter dem Az. VI R 4/25 geführt. Neu beim BFH: Leiharbeitnehmer und dauerhafte Zuordnung bei Verlängerung vor Ablauf der Befristung Liegt bei Leiharbeitnehmern eine dauerhafte Zuordnung gemäß § 9 Abs. 4 S. 3 Alt. 2 EStG (Zuordnung für die Dauer des Dienstverhältnisses) zu einer ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn ein befristetes Beschäftigungsverhältnis zum Personaldienstleister (Verleiher) wiederholt vor Ablauf der Befristung bei unverändertem Vertragsinhalt verlängert wird und jeweils eine Verlängerung der befristeten Zuordnung zu demselben Entleiher bei unverändertem Einsatzort erfolgt? Diese Frage liegt dem BFH vor. Rechtsmittelführer ist die Finanzverwaltung (Az. beim BFH: VI R 2/25; Vorinstanz: FG Niedersachsen, Urteil vom 18.06.2024, Az. 12 K 38/24, Abruf-Nr. 247495) |
Beim BAG: Kann Inflationsausgleichsprämie als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden? Eine Inflationsausgleichsprämie kann als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung ausgestaltet werden. Einer solchen Gruppenbildung stehen weder der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz noch der Wortlaut von § 3 Nr. 11c EStG entgegen. Diese Auffassung vertritt jedenfalls das LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 14.08.2024, Az. 10 Sa 4/24, Abruf-Nr. 244605). Das letzte Wort hat aber das BAG (Az. beim BAG: 10 AZR 240/24). LAG Köln: Lohnabrechnung ist keine rechtsgestaltende Willenserklärung Eine Lohnabrechnung stellt regelmäßig lediglich eine Wissenserklärung, nicht aber eine rechtsgestaltende Willenserklärung dar. Der Arbeitnehmer kann aus diesen Mitteilungen nicht ohne weiteres ableiten, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines deklaratorischen oder konstitutiven Schuldanerkenntnisses. Die Lohnabrechnung hat nicht den Zweck, streitig gewordene Ansprüche endgültig festzulegen. Bei Irrtum kann grundsätzlich keine Seite die andere am Inhalt der Mitteilung festhalten (LAG Köln, Urteil vom 28.01.2025, Az. 7 SLa 378/24, Abruf-Nr. 247140). |
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