Aus- und FortbildungRückzahlung der vom Arbeitgeber übernommenen Studiengebühren: LAG Mecklenburg-Vorpommern kassiert Rückzahlungsklausel
| Eine Klausel in den AGB, nach der Studiengebühren zu erstatten sind, wenn ein nach Abschluss des Studiums angebotenes Anstellungsverhältnis nicht angetreten wird, benachteiligt den Studenten unangemessen und ist unwirksam. Das gilt nach Ansicht des LAG Mecklenburg-Vorpommern zumindest, wenn praktisch relevante Fallkonstellationen von der Rückzahlungspflicht nicht ausgenommen sind, in denen die Gründe für die Ablehnung des Beschäftigungsangebots nicht in der Verantwortungssphäre des Studenten liegen. |
Die Grundsätze zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklauseln gelten auch, wenn zwischen den Parteien noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.02.2025, Az. 5 SLa 104/24, Abruf-Nr. 247726).
AUSGABE: LGP 8/2025, S. 162 · ID: 50470259