Fortbildungskosten
Fortbildungsvereinbarung: Rückzahlungsklausel mit Passus „vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ ist unwirksam
LGP
03.11.2025
49 Min. Lesedauer
Die Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist unwirksam, wenn sie an „vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe“ anknüpft. Der Begriff ist mindestens doppeldeutig, was ...