Mehrarbeit
LAG Köln: Freistellung wegen geleisteter Mehrarbeit ist nach dem Lohnausfallprinzip zu vergüten
Stellt die Arbeitgeberin den Arbeitnehmer auf der Grundlage von Mehrarbeitsstunden im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer für mehrere Monate frei, so hat sie in diesen Monaten das Entgelt nach dem Lohnausfallprinzip zu zahlen. Sprich: Sie muss ...