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EinkommensteuerKeine Werbungskosten: Umschulung nach Erwerbstätigkeit ohne Berufsausbildung
Abruf-Nr. 227260
| Da der Werbungskostenabzug für Erstausbildungskosten ausgeschlossen ist, ist diese Frage durchaus interessant: Was ist mit Umschulungskosten, die nach langjähriger und eigenständiger Erwerbstätigkeit entstehen, wenn für diese Erwerbstätigkeit keine formalisierte Berufsausbildung existiert? Für das FG Niedersachsen (26.3.21, 2 K 130/20, Abruf-Nr. 227260) greift das Werbungskostenabzugsverbot auch in einer solchen Konstellation. |
Hintergrund: Da während einer Umschulung oft keine bzw. nur geringe Einnahmen erzielt werden, führen Werbungskosten regelmäßig zu einem vortragsfähigen Verlust, der sich in den Jahren der Berufsausübung steuermindernd auswirkt. Demgegenüber bleiben Sonderausgaben (max. 6.000 EUR) bei fehlenden Einkünften in demselben Jahr wirkungslos, da hier keine jahresübergreifende Verrechnung möglich ist.
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AUSGABE: MBP 7/2022, S. 110 · ID: 48380710