BetriebsausgabenAngemessenheitsprüfung bei Luxuswagen: Aufwendungen mitunter vollständig nicht abziehbar
Abruf-Nr. 237465
| Betrieblich veranlasste Aufwendungen, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, sind vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsanschauung als unangemessen anzusehen sind (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG). Aktuell hat jedoch das FG München (10.10.22, 7 K 1693/20, Abruf-Nr. 237465) entschieden, dass Aufwendungen für einen Supersportwagen als unangemessene Repräsentationsaufwendungen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 4 EStG sogar in vollem Umfang vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sein können. |
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AUSGABE: MBP 11/2023, S. 184 · ID: 49583979