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UmsatzsteuerAnwendungsschreiben zur neuen Kleinunternehmerregelung
| Durch das JStG 2024 (BGBl I 24, Nr. 387) wurde die nationale Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) mit Wirkung ab 2025 reformiert. Zudem kann die Kleinunternehmerregelung nun auch erstmalig im EU-Ausland in Anspruch genommen werden (vgl. hierzu das besondere Meldeverfahren nach § 19a UStG). Infolge der gesetzlichen Neuregelungen hat das BMF (18.3.25, III C 3 - S 7360/00027/044/105, Abruf-Nr. 247198) ein Anwendungsschreiben veröffentlicht und den UStAE entsprechend angepasst und ergänzt. |
Durch die Neuregelung sind von inländischen Kleinunternehmern bewirkte Umsätze von der Umsatzsteuer befreit (zuvor wurde die Umsatzsteuer „nicht erhoben“). Die Folge ist, dass ein dennoch in einer Rechnung ausgewiesener Steuerbetrag unter den Voraussetzungen des § 14c Abs. 1 UStG (unrichtiger Steuerausweis) geschuldet wird.
AUSGABE: MBP 5/2025, S. 73 · ID: 50378071