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Unternehmensbesteuerung Begünstigung nicht entnommener Gewinne: BMF-Schreiben zur Neuregelung
| § 34a EStG ermöglicht eine Steuerbegünstigung für nicht entnommene Gewinne. Durch das Wachstumschancengesetz (BGBl I 24, Nr. 108) wurde das Thesaurierungsvolumen erhöht, was die Regelung attraktiver macht. Sie bleibt aber kompliziert. Daher hat das BMF (12.3.25, IV C 6 - S 2290-a/00012/001/037, Abruf-Nr. 247299) nun ein Anwendungsschreiben veröffentlicht. |
Hintergrund: Durch § 34a EStG können auf Antrag nicht entnommene Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit mit einem Steuersatz von nur 28,25 % (unter Ausblendung von Soli und Kirchensteuer) versteuert werden. Bedingung ist u. a., dass der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird. Die Kehrseite: Wird der thesaurierte Gewinn in späteren Jahren doch entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit 25 %.
AUSGABE: MBP 5/2025, S. 74 · ID: 50378161