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BilanzierungDoch keine Grundstücke von untergeordnetem Wert: So funktioniert die (nachträgliche) Einlage

Abo-Inhalt05.08.202591 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. Bernhard Köstler, Neubiberg

| Gewerblich oder freiberuflich tätige Steuerpflichtige, die in ihrem Eigenheim einen Raum betrieblich nutzen, müssen mit kritischen Prüfungen durch das FA rechnen. Dabei wird geprüft, ob es sich bei dem betrieblich genutzten Raum im Eigenheim um einen Grundstücksteil von untergeordneter Bedeutung nach § 8 EStDV und damit um Privatvermögen oder um notwendiges Betriebsvermögen handelt. |

AUSGABE: MBP 8/2025, S. 132 · ID: 50413374

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