Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
    1. Startseite
    2. MBP Mandat im Blickpunkt
    3. Kein § 7b EStG bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

Dez. 2025

Mietwohnungsneubau Kein § 7b EStG bei Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses

02.12.20251 Min. Lesedauer

| Die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG ist nicht zu gewähren, wenn ein Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird. Die Steuerförderung setzt voraus, dass durch die Baumaßnahme bisher nicht vorhandene Wohnungen geschaffen werden. Dies erfordert eine Vermehrung des Wohnungsbestands (BFH 12.8.25, IX R 24/24, Abruf-Nr. 250809; BFH, PM Nr. 68/25 vom 23.10.25). |

Sachverhalt und Entscheidung: Nachdem sich die Steuerpflichtige zum Abriss der sanierungsbedürftigen, aber noch funktionsfähigen Mietimmobilie entschlossen hatte, stellte sie 2019 einen Bauantrag für ein neues Einfamilienhaus. Im Juni 2020 ließ sie das alte Haus abreißen. Ab Juli 2020 wurde der Neubau errichtet, der auch vermietet wurde. Das FA gewährte die Sonderabschreibung nicht. Die Klage und Revision waren erfolglos, da der Zweck der Sonderabschreibung darin liegt, Anreize für die zeitnahe Schaffung zusätzlichen Wohnraums zu bieten und damit die Wohnraumknappheit zu bekämpfen. Der Abriss und anschließende Neubau einer Immobilie ohne Schaffung eines zusätzlichen Bestands an Wohnungen erfüllt dieses Ziel nicht.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: MBP 12/2025, S. 200 · ID: 50621792

Favorit
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Abgabenordnung

MBP
Abo-Inhalt
Seite 200
01.10.2025
55 Min. Lesedauer

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte