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Heizungsgesetz (Teil 1)Praxisfälle: Das bedeuten die Neuregelungen für das Mietrecht
Abo-Inhalt25.03.2024358 Min. LesedauerVon Dr. Hans Reinold Horst, RA und Syndikus-RA, Hannover/Solingen
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GEG 2024 – das neue „Heizungsgesetz“
| § 71o GEG i. d. F. vom 16.10.23 sowie Art. 2 der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024, bekannt geworden als „Heizungsgesetz“, enthalten Regelungen zur wirtschaftlichen Beteiligung des Mieters an der Umsetzung des Heizungstauschs. Vehikel dazu ist die Mieterhöhung nach Modernisierung. Der Beitrag stellt die neuen Regelungen vor und illustriert sie anhand von Praxisfällen. In einer der folgenden Ausgaben von „Mietrecht kompakt“ werden wir aufbereiten, wie die neue Rechtslage ist, wenn der Mieter einen Heizungstausch herbeiführen möchte und welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an eine Mieterhöhung zu beachten sind. |
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AUSGABE: MK 4/2024, S. 72 · ID: 49960238
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