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WEG-NovelleBalkonkraftwerke: WEG soll geändert werden
| Nach § 20 Abs. 2 S. 1 WEG n. F. haben Eigentümer einen Anspruch auf die dort in Nr. 1 bis 4 aufgeführten baulichen Veränderungen. Diese „privilegierten Maßnahmen“ sind als Katalog gefasst. Soweit die dortigen Voraussetzungen vorliegen, haben Eigentümer Anspruch auf einen Beschluss. Die Bundesregierung hat am 20.12.23 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u. a. eine Ergänzung des Katalogs vorsieht (BT-Drucksache 20/9890). |
Danach kann jeder Eigentümer angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen. Sowohl Mieter als auch (Mit-)Eigentümer gegenüber der Gemeinschaft sollen einen Anspruch auf Anbringen/Nutzen der steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen erhalten.
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AUSGABE: MK 5/2024, S. 83 · ID: 49990000