Betriebskosten
Erwartete Kostensteigerungen rechtfertigen nicht ohne Weiteres eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen
Die Vertragsparteien können wirksam formularvertraglich ein beiderseitiges Anpassungsrecht der Betriebskostenhöhe durch zugangsbedürftige Erklärung bei Kostenänderungen aufgrund von geänderten Bezugspreisen vereinbaren. Worauf es dabei ...