Mieterhöhung
§ 556d BGB erfasst nicht die Erhöhung einer Bestandsmiete
Bei nachträglich vereinbarter Mieterhöhung ist der bezweckte Schutz des § 556d BGB nur auf die bei Abschluss des Mietvertrags vereinbarte Miete zu beziehen. Eine Erhöhung der Bestandsmiete ist nicht erfasst (AG Hamburg 10.8.21, 43b C ...