Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Mai 2025

Kindervorsorge und KinderprophylaxeKinderprophylaxe: Welche Ziffern gelten in welchem Alter?

30.04.20252 Min. Lesedauer

| Frage: „Bei der letzten Teambesprechung fragten wir uns, welche Leistungen für Vorsorgen und Prophylaxe bei Kindern in welchem Alter abrechenbar sind. Können Sie uns einen entsprechenden Überblick geben?“ |

AdobeStock_158833704_Topnews.jpg (Bild: akira_photo - stock.adobe.com)
Bild vergrößern
Bild: akira_photo - stock.adobe.com

Antwort: Die Kindervorsorgeuntersuchungen wurden im BEMA zum 01.07.2019 um drei Leistungen erweitert – die „FU 1 (a–c)“, die „FU 2“, die „FLA“ und die „FU Pr“. In der Übersicht stellen sich die Vorsorgeleistungen nun wie folgt dar:

Lebens-monatLeistungBEMAAbrechnungsbestimmungen/-häufigkeit

6.–9.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1a

1x im Zeitraum

10.–20.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1b

1x im Zeitraum

21.–33.

Früherkennungsuntersuchung

FU 1c

1x im Zeitraum

34.–72.

Früherkennungsuntersuchung

FU 2

3x im Zeitraum; 12 Monate Mindestabstand zwischen den Untersuchungen

6.–33.

Anleitung der Betreuungspersonen zur Mundhygiene beim Kind

FU Pr

nur neben FU1

6.–72.

Fluoridlackanwendung

FLA

2x je Kalenderhalbjahr

Jahre

6.–17.

Untersuchung

01

1x je Kalenderhalbjahr, erneut frühestens nach Ablauf von vier Monaten und Halbjahreswechsel.

6.–17.

Mundhygienestatus

IP1

1x je Kalenderhalbjahr; Mindestabstand 4 Monate

6.–17.

Mundgesundheitsaufklärung

IP2

1x je Kalenderhalbjahr; Mindestabstand 4 Monate

6.–17.

Fluoridierung

IP4

1x je Kalenderhalbjahr, bei erhöhtem Kariesrisiko gemäß dmft-Index 2x je Kalenderhalbjahr

6.–17.

Versiegelung der 6er und 7er

IP5

ggf. bei vorzeitigem Durchbruch der 6er auch früher

0.–17.

Beratung des Patienten oder der Eltern

Ä1

Die Abrechnungsbestimmungen zu den einzelnen Positionen sind auf jeden Fall zu beachten:

  • Hier sind Kombinationen möglich (FU 1a–c + FU PR),
  • es gibt aber auch Ausschlüsse (FU 2 nicht neben der 01 in demselben Halbjahr und nicht neben einer FU PR) und
  • komplizierte zeitliche Bestimmungen (Ä1, IP, 01) zu weiteren Positionen.

Detaillierte Informationen enthält der KZBV-Ratgeber „Frühkindliche Karies vermeiden“. Sie finden die Broschüre zum Download auf der Website der KZBV (kzbv.de) bzw. unter dem Shortlink iww.de/s2992.

Im Gegensatz zum BEMA gibt es in der GOZ außer bei der Zuschlagsposition K1 keine Altersbeschränkungen. Für die Kinderprophylaxe stehen somit folgende Positionen zur Verfügung:

GOZ/GOÄLeistungAbrechnungsbestimmungen

Ä1/Ä3

Beratung

Ä5

Symptombezogene Untersuchung
nicht neben Nr. 0010 GOZ und Ä6

Ä6

Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems
nicht neben Nr. 0010 GOZ und Ä5

K1

Zuschlag zu Untersuchungen zu Ä5 und Ä6
nur für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr

0010

Eingehende Untersuchung
nicht neben Ä5 und Ä6

Ä4

Erhebung einer Fremdanamnese
je Behandlungsfall (30 Tage)

1000

Mundhygienestatus
1x im Jahr, Mindestdauer 25 Minuten

1010

Kontrolle des Übungserfolgs
maximal 3x im Jahr, Mindestdauer 15 Min.

1020

Fluoridierung
nicht neben Nr. 1040 GOZ

1040

Professionelle Zahnreinigung
nicht neben Nr. 1020 GOZ

2000

Versiegelung der Zähne
nicht neben Nrn. 2030 GOZ, dazu Nrn. 4050, 4055 oder 1040

6190

Beratendes und belehrendes Gespräch
nicht neben Nr. 0010 GOZ

AUSGABE: PA 5/2025, S. 2 · ID: 50372980

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte