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DokumentationFunktionsanalytische und -therapeutische Leistungen korrekt dokumentieren

Abo-Inhalt30.06.20253 Min. LesedauerVon Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt

| Funktionsanalytische und -therapeutische Leistungen führen in Bezug auf die Dokumentation häufig ein „Schattendasein“. Erfahrungsgemäß werden entweder nur die Leistungsziffern (Nr. 8000 ff. GOZ) oder lediglich die Begrifflichkeit „Gesichtsbogen“ dokumentiert. Hier stellt sich die Frage, ob das unter rechtlichen Aspekten ausreichend ist. Diese Frage ist mit einem klaren „Nein“ zu beantworten. In diesem Beitrag und in mehreren Folgebeiträgen widmen wir uns der Dokumentation und der Abrechnung der funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen. |

AUSGABE: PA 7/2025, S. 17 · ID: 50412976

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