Musterschreiben: Nachtragsangebote ausf. Unternehmen und die Prüfpflicht der planenden Berufe
Der Architekt ist nicht der Rechtsberater des Bauherrn, weil er dafür juristisch nicht qualifiziert ist. Diese Aussage des BGH hat für Aufsehen und Verunsicherung gesorgt. Was müssen Sie leisten und wo ist die Grenze zur unerlaubten (und ...