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Bauen im BestandBestandsschutz: So reagieren Sie auf aktuelle Rechtsprechung und gestiegene Haftungsrisiken

Abo-Inhalt30.06.20226662 Min. Lesedauer

| Beim Bauen im Bestand stellt sich des Öfteren folgendes – auch von der Rechtsprechung aufgegriffenes – Szenario: Der Vorentwurfs- und Entwurfsplanung ist die bestehende Bausubstanz (so wie vorgefunden) zugrunde gelegt worden. Im Zuge der Bauantragsbearbeitung oder des Planfeststellungsverfahrens stellt sich aber heraus, dass der Bestandsschutz gar nicht so umfassend war wie angenommen. Nicht nur kosten- und zeitintensive Nachplanungen sind die Folge, sondern auch die Frage, wer dafür aufkommen muss. Reagieren Sie auf solche Fälle proaktiv und richtig. |

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AUSGABE: PBP 7/2022, S. 13 · ID: 48418683

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