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HOAIBGH zur HOAI 2013: Mindestsätze bei Verträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar

Abo-Inhalt21.06.20226651 Min. Lesedauer

| Die Mindestsätze der HOAI 2013 können in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiterhin als verbindliches Preisrecht Anwendung finden – und Aufstockungsklagen Erfolg haben. Das hat der BGH jetzt entschieden und damit ein Urteil des EuGH übernommen. |

BGH setzt drei Leitplanken

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AUSGABE: PBP 7/2022, S. 9 · ID: 48418218

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