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HOAIErweiterungstabellen: Auch bei HOAI 2021-Verträgen anwendbar?

Abo-Inhalt21.06.20226682 Min. Lesedauer

| Bei Projekten, bei denen das Honorar die Tafelwerte der HOAI überschreitet, werden Erweiterungstabellen wie z. B. die Rift- oder Flemming-Tabellen angewendet, um das Honorar zu berechnen. Leser haben gefragt, ob Fassungen, die für die HOAI 2013 entwickelt worden sind, auch für die HOAI 2021 gelten können. Honorarexperte Klaus D. Siemon antwortet. |

Antwort | Im Prinzip Ja. Denn die Honorartafelwerte der HOAI 2021 sind gegenüber den Tafelwerten der HOAI 2013 nicht verändert worden. Das „im Prinzip Ja“ deutet aber schon daraufhin, dass eine Einschränkung gilt: Die Honorartabellen aus der HOAI 2013 sind veraltet. Sie müssten viel höher sein. Das muss man dann eben hinnehmen, wenn man sich bei aktuellen Verträgen an den „alten“ Rift- oder Flemming-Tabellen orientiert. Wie hoch die Honorardifferenzen sind, hat u. a. das „Siemon-Gutachten zu angemessenen Honoraranhaltswerten in der HOAI 2021“ ergeben. Dieses Gutachten hat die Honorarentwicklungen von 2013 bis 2021 untersucht und daraus aktuelle Tafelwerte als Empfehlungswerte abgeleitet.

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AUSGABE: PBP 7/2022, S. 1 · ID: 48418786

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