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WerkvertragsrechtHaftung für Kostensteigerungen: Auftraggeber muss eigene Vermögenslage berücksichtigen

Abo-Inhalt30.06.20226652 Min. Lesedauer

| Wird ein Projekt mit höheren Kosten abgeschlossen als in der Kostenberechnung ermittelt, sind Schadenersatzforderungen der Auftraggeber keine Seltenheit. Eine rechtskräftige Entscheidung des OLG Nürnberg nimmt Sie hier ziemlich aus der Schusslinie. Das OLG hat eine Schadenersatzklage sogar in einem Fall abgelehnt, in dem eine Pflichtverletzung des Planers vorlag. Entscheidend für die Schadenersatzpflicht ist, wie sich die Vermögenslage des Bauherrn mit und ohne Pflichtverletzung darstellt. |

Der Fall: Planer begeht Pflichtverletzung in Lph 1

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AUSGABE: PBP 7/2022, S. 12 · ID: 48418620

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