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EnergiepreispauschaleAuszahlung der EPP durch Ihr Büro steht an: Fragen aus der Praxis und Prüfschema

Abo-Inhalt31.08.20228359 Min. Lesedauer

| Am 01.09.2022 müssen Sie prüfen, für welche Mitarbeiter Sie die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auszahlen müssen. PBP geht nachfolgend auf eine Leserfrage zu dem Beitrag „Die 300-Euro-Energiepreispauschale: Wer profitiert in Architektur- und Ingenieurbüros?“ aus PBP 7/2022, Seite 23 ein und liefert Ihnen ein Prüfschema. |

Die EPP und die Auszahlung durch Sie als Arbeitgeber

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AUSGABE: PBP 9/2022, S. 24 · ID: 48543054

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