Sept. 2022
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Leistungsphase 8Mangelhafte Ausführung: Lassen Sie sich nie auf eine „Mängelbeseitigung auf Kulanz“ ein
Abo-Inhalt15.08.20227425 Min. Lesedauer
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| Die Abnahme der Bauarbeiten in der Lph 8 ist eine wichtige Leistung, die Sie professionell abarbeiten müssen. Sie dürfen sich nicht – um des lieben Frieden willens – auf Kompromisse einlassen. Das lehrt eine Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. Es hat ein Planungsbüro zu Schadenersatz verurteilt, das sich auf eine Mängelbeseitigung auf Basis von Kulanz verlassen hatte, die dann aber später nicht vorgenommen wurde. Damit waren die Ansprüche des Bauherrn verwirkt; denn es fehlte ein entsprechender Mangelvorbehalt im Abnahmeprotokoll. Kulanz ist am Bau also fehl am Platz. |
Der Fall vor dem OLG Frankfurt a. M.
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AUSGABE: PBP 9/2022, S. 17 · ID: 48482233
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