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Öffentliche AufträgeSchwellenwertberechnung: Wann sind Planungsleistungen zu addieren?

Abo-Inhalt12.02.20242 Min. Lesedauer

| Vor dem Hintergrund der Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Rundschreiben Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen zusammengestellt. Darin erläutert das Ministerium, in welchen Fällen die geschätzten Auftragswerte der Planungsleistungen zu addieren sind. Nämlich dann, wenn ein „enger funktionaler Zusammenhang“ zwischen den einzelnen Planungsleistungen besteht. |

Das Anwendungsschreiben aus Bayern

ID: 49910173

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