Öffentliche AufträgeSchwellenwertberechnung: Wann sind Planungsleistungen zu addieren?
Abo-Inhalt 12.02.2024 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Vor dem Hintergrund der Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in einem Rundschreiben Informationen zur Vergabe von Planungsleistungen zusammengestellt. Darin erläutert das Ministerium, in welchen Fällen die geschätzten Auftragswerte der Planungsleistungen zu addieren sind. Nämlich dann, wenn ein „enger funktionaler Zusammenhang“ zwischen den einzelnen Planungsleistungen besteht. |
Das Anwendungsschreiben aus Bayern
ID: 49910173
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