Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback

RechtsformwahlBGH: Partnerschaftsgesellschaft muss im Titel keinen Namen eines Partners mehr führen

19.03.2024 1 Min. Lesedauer

| Nach dem Wortlaut von § 2 Abs. 1 Partnerschaftsgesetz (PartGG) vom 10.08.2021, in Kraft getreten am 01.01.2024, muss der Name der Partnerschaft nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten. Die Aufnahme des Namens mindestens eines Partners ist nicht mehr erforderlich. Das hat der BGH entschieden. |

Der Zwang zur Benennung mindestens eines Partners ist durch die Änderung des § 2 Abs. 1 PartGG ab dem 01.01.2024 entfallen. Den Gesetzesmaterialien ist zu entnehmen, dass die grundsätzlich zu schützende Vertrauensbeziehung zwischen Freiberufler und Auftraggeber es jedenfalls aus gesellschaftsrechtlicher Sicht nicht erfordert, dass der Name der Partnerschaftsgesellschaft den Namen mindestens eines Partners enthalten muss. Hinzukommt, dass die Identifizierung der Partnerschaftsgesellschaft mit dem Namen der Partner weitgehend an Bedeutung verloren hat (BGH, Beschluss vom 06.02.2024, Az. II ZB 23/22, Abruf-Nr. 240369).

ID: 49968913

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Bildrechte