20.03.2024
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 20.03.2024 abgeschlossen.
ArchitektenrechtOLG bestätigt LG: Auch ein Rechtsanwalt ist ein Verbraucher und kann Vertrag widerrufen
Abo-Inhalt18.03.20246 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Das OLG Frankfurt hat jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurts bestätigt, dass die Antwort „Ja“ lautet. Wer für private Bauherren tätig ist, sollte die Lehren aus dieser Rechtsprechung ziehen. |
ID: 49965542
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion