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ArchitektenrechtOLG bestätigt LG: Auch ein Rechtsanwalt ist ein Verbraucher und kann Vertrag widerrufen

Abo-Inhalt 18.03.2024 6 Min. Lesedauer

| Die Rechtsprechungsfälle häufen sich, in denen Gerichte Verbrauchern bestätigen, einen Architektenvertrag wegen nicht ausreichender Aufklärung über sein Widerrufsrecht kündigen zu können. Jüngst ging es darum, ob auch ein Rechtsanwalt das Widerrufsrecht in § 312b BGB nutzen kann. Das OLG Frankfurt hat jetzt eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurts bestätigt, dass die Antwort „Ja“ lautet. Wer für private Bauherren tätig ist, sollte die Lehren aus dieser Rechtsprechung ziehen. |

ID: 49965542

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