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Öffentliche AufträgeNull Punkte bei einem Kriterium im VgV-Verfahren: So wahren unterlegene Bieter ihre Rechte

07.02.2025 1 Min. Lesedauer

| Ein Auftraggeber verstößt gegen das Gebot, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn er bezüglich eines Kriteriums vorsieht, dass der Bewerber mit dem besten Wertungsergebnis in diesem Kriterium fünf Punkte und der Bewerber mit dem schlechtesten Wertungsergebnis null Punkte erhält - unabhängig davon, welchen Punkteabstand sein Angebot zu dem am besten bewerteten Angebot hat. Das hat das OLG Düsseldorf klargestellt. |

Die Zuschlagskriterien spiegeln wider, wie der Auftraggeber im jeweiligen Vergabeverfahren das Preis-Leistungs-Verhältnis bewerten möchte. Dafür ist ihm – das bestätigt auch das OLG – ein weiter Beurteilungs- und Handlungsspielraum eröffnet. Der Auftraggeber verstößt aber gegen das Gebot, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, wenn er bezüglich eines Kriteriums vorsieht, dass der Bewerber mit dem besten Wertungsergebnis fünf Punkte und der Bewerber mit dem schlechtesten Wertungsergebnis null Punkte erhält – unabhängig davon, welchen Punkteabstand sein Angebot zu dem am besten bewerteten Angebot hat. Denn hier kann ein minimaler Unterschied zwischen „beste“ und „schlechteste“ die Wertung in unverhältnismäßiger Weise beeinflussen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.05.2024, Az. Verg 35/23, Abruf-Nr. 246081).

ID: 50297898

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